Auf der Abrechnung der Heizkosten in Passau liegt unser Haupt Augenmerk, das wir seit über 5 Jahren erfolgreich im Raum Passau gemeinsam mit vielen Eigentümern, Hausverwaltern und Vermietern umsetzen. Als Partner stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Heizkostenabrechnung und den Nebenkosten zur Verfügung.

Als Teil der Betriebskostenabrechnung Ihres Hauses oder der Eigentümergemeinschaft werden in der Heizkostenabrechnung die Kosten für die Wärmelieferung und die Wasserlieferung aufgeschlüsselt. Dabei müssen die Gesamtkosten und die Verteilschlüssel oder Umlageschlüssel klar und verständlich aufgelistet sein.

Als Grundlage dient hier natürlich die Betriebskostenverordnung.

Abrechnungsfähige Kosten – Heizkosten

Umlagefähig beim Betrieb einer zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gemäß § 7 Heizkostenverordnung

  • Verbrauch und/oder Lieferung von Brennstoffen
  • Kundendienst und Reinigung der Anlage
  • Betriebsstrom
  • Immissionsmessungen (Kaminfeger)
  • Reinigung des Betriebsraumes und der Abgasanlagen
  • Überwachung, Wartung und Bedienung der Anlage
  • Gerätemiete zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Dienstleistung für Ablesungen und der Abrechnung

NICHT Abrechnungsfähige Kosten

  • Reparaturen / Instandsetzung
  • Kosten für Instandhaltung durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse
Heizkostenabrechnung? Machen wir für Sie.

Wie wird die Abrechnung erstellt?

Im Unterschied zu anderen Unternehmen und deren Subunternehmern wissen wir, wie die Abrechnung aussehen soll und was dafür alles benötigt wird, da wir bereits jetzt schon viele Hundert im Jahr selbst erstellen.

Die abrechnungsfähigen Kosten werden uns vom Eigentümer bzw. Verwalter mitgeteilt. Um Missverständnisse zu vermeiden, verwenden wir dafür ein Formular, welches uns den Abrechnungsauftrag erteilt. Darin enthalten sind alle abrechnungsfähigen Kosten, die Sie als Vermieter abgerechnet haben wollen, sowie die Namen der Nutzer und ggf. Nutzerwechsel während der Abrechnungsperiode. Sie können hier also nochmals bestimmen, ob eine Kostentrennung aufgrund eines Mieterwechsels tatsächlich in der Abrechnung erfolgen soll.

Sie wollen noch mehr sparen und selber etwas Eigenleistung bringen? Wenn Sie Ihre Zähler selbst ablesen, können Sie uns diese Daten ebenfalls zukommen lassen. Dann entfällt der Ortstermin und Sie sparen die Kosten für Anfahrt.

Hier finden Sie ein Beispiel wie unsere Heizkostenabrechnung aussieht.

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